VPG (Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde)

VPG ist der Prüfungsbegriff für die Schutzhundeausbildung. Der Begriff Schutzdienst ist aber für Laien sehr negativ behaftet und weckt oft falsche Vorstellungen. Eine fundierte Ausbildung, die mit den Prüfungen VPG I, II oder III gekrönt wird, ist ein völlig normales Betätigungsfeld für den Hund wie Turnierhundesport, Agility oder auch Obedience.

Eine Schutzhundeausbildung setzt sich aus drei anspruchsvollen Bereichen zusammen:

 

Abeilung A (Fährtenarbeit)

Bei der Fährtenarbeit muss der Hund in einem Gelände (z.B. Acker oder Wiese) durch den Einsatz seines Geruchssinnes Gegenstände finden und den erfolgreichen Fund seinem Hundeführer durch ein entsprechendes Verhalten anzeigen.

Die Anzahl der Gegenstände und die Länge der abzusuchenden  Fährte richtet sich nach den entsprechenden  Prüfungsstufen (VPG I, II, III, FH 1 und FH 2).

Die Fährtenhundprüfungen FH 1 und FH 2 sind spezielle Prüfungen bei denen der Hund nur in Fährtenarbeit vorgeführt wird.

Vorausetzung ist auch hier die bestandene Begleithundeprüfung.

 

Abteilung B (Unterordnung)

Die Unterordnung oder der Gehorsam sind die Grundlage der gesamten Ausbildung eines Hundes.  Sie ist die Erweiterung der Ausbildung zum Begleithund und wird von der VPG- Stufe I bis zur Stufe III immer anspruchsvoller.

 

Abteilung C (Schutzdienstarbeit)

Bei der Ausbildung zum Sporthund wird der Spieltrieb des Hundes ausgenutzt und gezielt eingesetzt. Darauf aufbauend, wird für die Ausbildung der in jedem Hund vorhandene Beutetrieb genutzt.  Angefangen wird mit einem Sack oder Ledertuch als Beute, um die der Hund mit einem Helfer "kämpft". Dabei lernt er, die Beute  festzuhalten, wenn er gewinnen will. Schrittweise wird der Hund auf einen richtigen Hetzarm trainiert. Dabei lernt er gleichzeitig auszulassen, wenn er das Kommando dazu bekommt und er dafür durch Belohnung positiv in seinem Verhalten (auszulassen) bestärkt wird. Ziel dieses Sports ist daher nicht der Mensch, sondern der Hetzarm des Helfers.